Gebühren

Die Anwaltsgebühren sind im Bereich der anwaltlichen Erstberatung seit dem 1.7.2006 zwischen dem Mandanten und dem Anwalt frei vereinbar.

Für eine anwaltliche Erstberatung berechne ich je nach Aufwand folgende Anwaltsgebühren inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer:

- Für eine anwaltliche Erstberatung: 150 €
- Für eine Erstberatung bei der vorab ein Vertrag
  oder die Entscheidung eines Gerichts geprüft
  werden soll:
250 €
 
 
- Für eine umfassende Überprüfung eines
  notariellen Kaufvertrages und
  anschließende ausführliche Beratung:
nach Aufwand
 
 

Die Beratungsgebühr entfällt vollständig, wenn die Kanzlei anschließend mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragt wird.

Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung richtet sich bezüglich der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) und damit  regelmäßig nach dem Streitwert.

Selbstverständlich können in allen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit feste Stundensätze vereinbart werden.

Für Unternehmen bieten sich regelmäßig sogenannte Beraterverträge an, bei denen eine monatliche Pauschalgebühr gezahlt wird, und bei denen Ihnen die Kanzlei dann regelmäßig ohne weitere Kosten beratend zur Seite steht.