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14. Mai 2014

Prüfung der Kaufverträge durch den Anwalt für Immobilienrecht

Der notarielle Kaufvertrag ist oft nicht ausreichend

Die Einschränkung der eigenen Rechte in den Vertragsformulierungen zu verhindern, das wird doch durch den Notar erledigt, geprüft und gesichert. Diese herkömmliche Ansicht ist nicht ganz richtig: Zwar erstellt und beglaubigt ein Notar unter anderem Immobilienverträge, jedoch ist er meist kein Spezialist für Immobilienrecht. Vor allem beim Erwerb einer Immobilie wird die Prüfung von Kaufverträgen durch einen Anwalt für Immobilienrecht empfohlen. Das hat mit dem Zeitaufwand der Prüfung zu tun, mit dem geforderten Spezialwissen, und auch mit eventuell durchzuführenden Prüfungen vor Ort. Stimmen angegebene Größen und Baujahr tatsächlich? Das ist nur eine der ersten Fragen. Ob gewerbliche oder private Kaufverträge, bei der Höhe der Investition lohnt es sich, auf Nummer sicher zu gehen.

Wahlrecht des Notars

Wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch was gespielt wird. Dies gilt im Allgemeinen auch für die Wahl des Notars. Der Käufer kann sich also einen Notar aussuchen. Bei Bauträgerverträgen, die juristisch recht komplex sind, da dort meist gesetzliche Regelungen über den Grundstückskaufvertrag und den Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes, und eventuelle Leistungen des Architekten oder Ingenieurleistungen Berücksichtigung finden, wird oft ein so genannter „Hausnotar“ vom Bauträger gestellt. Diese Verträge werden gerne vom Käufer über einen Anwalt für Immobilienrecht und/oder Baurecht geprüft, da befürchtet wird, dass das „Unparteiische“ in diesem Prozess zu kurz kommt.

In der Tat ist es so, dass Bauträgerverträge oft nachteilig für Käufer sind. Gewährleistungsrechte werden zum Beispiel besonders gerne eingeschränkt, und oft auf grenzwertige Art und Weise. Blindes Vertrauen in die „fremde“ notarielle Prüfung sollte man also nicht haben, oder anders gesagt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Die Kontrolle wird deshalb im besten Fall von einem erfahrenen Anwalt für Immobilienrecht vorgenommen.

Zulässige unzulässige Vertragsklauseln? Ihr Anwalt für Immobilienrecht hilft

Erschwerend kommt für den Käufer hinzu, dass ansonsten nachteilige Vertragsklauseln nicht in jedem Vertragstyp unzulässig sind. Der Bauträger lässt sich zum Beispiel gerne die Möglichkeit offen, von der vereinbarten Ausführung abweichen zu dürfen, z.B. andere Fensterrahmen zu verwenden, einen anderen Baustoff einzusetzen, etc.

Um Sicherheit bei einer solch hohen Investition zu gewinnen, Änderungsvorbehalte zu erkennen, oder Gewährleistungsrechte zu Gunsten des Käufers zu formulieren, sowie den Vertrag als Ganzes auf den Prüfstand zu stellen, ist eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt für Immobilienrecht der beste und sicherste Weg.

Und die Investition in die anwaltliche Prüfung des notariellen Vertrages steht wirtschaftlich immer im Verhältnis zu der damit einhergehenden sicheren Möglichkeit, drohende größere Schäden wirtschaftlicher Art im fünfstelligen oder sogar sechsstelligen Bereich abzuwenden.