Sprung zum Inhalt
Kurfürstenstr. 33 | 40211 Düsseldorf

Architektenrecht

Ihre Kanzlei für Architektenrecht in Düsseldorf

Auf dem Gebiet des Architektenrechts vertrete ich als Rechtsanwalt mit meiner Kanzlei in Düsseldorf Architekten, Ingenieure, private und öffentliche Bauherren in allen Rechtsfragen, die sich mit dem Architektenvertrag, dem Honorar des Architekten (nach HOAI), der Haftung des Architekten, bzw. Fehlleistung des Ingenieurs, sowie dem Einsatz und den Kosten für Baugutachten befassen.

Bundesweite Rechtsberatung im Architektenrecht

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Architektenrecht, Baurecht und den anverwandten Rechtsgebieten, vertrete ich mit meiner Kanzlei Fälle über den Raum Düsseldorf hinaus in dem gesamten Bundesgebiet.

Da der Bereich Architektenrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk geregelt ist, sondern sich aus umfassenden Regelungen in zahlreichen Rechtsvorschriften zusammensetzt, werden mir häufig Fragen gestellt, bei welchen sowohl das BGB, die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), sowie die Architektengesetzen der Bundesländer mitberücksichtigt werden müssen.

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Architektenrecht bin ich mit der aktuellen Rechtsprechung, mit den Neuerungen der HOAI und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen bestens vertraut. Die meisten Fälle meiner Kanzlei in Düsseldorf befassen sich mit dem Recht des Architekten und Ingenieurs auf Vergütung seiner Leistungen – meist strittigen Honorarfragen – sowie Ansprüchen gegenüber dem Architekten oder Ingenieur aufgrund von Haftung und Gewährleistung. Gerade in dem Architektenrecht tauchen eine Vielzahl von Sonderfragen auf, die sich aus der Vertragsgestaltung – oder eben der fehlenden vertraglichen Festlegung – ergeben.

Rechtsberatung zum Vertrag, Honorar und zur Gewährleistung

Die HOAI regelt das Honorar des Architekten und Ingenieurs sehr detailliert und bildet eine Grundlage für Fälle aus dem Architektenrecht, die sich mit der Vergütung der einzelnen Leistungen befassen.

Als Rechtsanwalt für Architektenrecht löse ich natürlich oft rechtliche Probleme, die das Anrecht des Architekten und Ingenieurs auf sein Honorar betreffen. Auf der anderen Seite haften Architekt und Ingenieure für ihr geistiges Werk. Eine Mandatierung meiner Kanzlei in Düsseldorf entsteht deshalb häufig auch aus der Nicht-Anerkennung dieser Leistungen oder Teil-Leistungen durch den Bauherren, gegen welche der Architekt oder Ingenieur gerichtlich oder außergerichtlich vorgeht. Seitens der Auftraggeber und Bauträger stehen häufig die „Mängel“ am Bauwerk im Blickpunkt, welche nicht vertragsgemäß ausgeführt wurden und damit die Forderungen nach Gewährleistung, Nachbesserung oder Minderung. In diesem Zusammenhang kann ich als Rechtsanwalt für Architektenrecht die Frage beantworten, wann letztlich ein konkreter Mangel im Rechtssinne vorliegt, und welche rechtlichen Folgen das Vorliegen eines Mangels hat und wann der Architekt überhaupt in die Haftung genommen werden kann.

Die Sicherheit, dass alle wesentlichen Punkte erfasst wurden und Einigkeit in dem Leistungskatalog besteht, ist die Basis für eine gelungene Zusammenarbeit. Als Anwalt für Architektenrecht kann ich nur die vorbeugende Rechtsberatung beim Verfassen des Architektenvertrages – vor der Unterzeichnung – empfehlen; ein finanziell geringer Aufwand im Vergleich zu einem möglichen Rechtsstreit. Bei der vorsorglichen Rechtsberatung zum Thema Vertragsgestaltung und Vertragsentwurf sind Sie bei mir in erfahrenen Händen. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, übernehme ich mit langjähriger Erfahrung die Rechtsvertretung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zunächst außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht.

Ihr Rechtsanwalt für Architektenrecht vor Ort – Düsseldorf, NRW und bundesweit

Oftmals ist eine Vor-Ort-Besichtigung des Objekts sinnvoll, um das Ausmaß der rechtlich relevanten Tatsachen beurteilen zu können. Von meiner Kanzlei in Düsseldorf aus erreiche ich problemlos meine Mandanten im gesamten Bundesgebiet um die Gegebenheiten und Beweismittel in Augenschein zu nehmen und zu dokumentieren. Eine Mandatsbearbeitung kann jedoch auch durchaus effizient und kostengünstig von meiner Kanzlei in Düsseldorf aus durchgeführt werden.

Je nach Sachlage kann, bzw. sollte ein Baugutachter eingeschaltet werden, selbst wenn hierbei erst einmal zusätzliche Kosten entstehen. Ob der Baugutachter alleine oder meine persönliche Präsenz als Anwalt sinnvoll ist, hängt von den rechtlichen Problemen, der Höhe des Streitwertes und natürlich von Ihren Wünschen als meinen Mandaten ab. Unsere Kanzlei in Düsseldorf steht Ihnen bei allen Fragen, die das Architektenrecht und die baugutachterliche Tätigkeit betreffen, zur Verfügung. Wir übernehmen die Rechtsberatung ebenso, wie die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Dabei streben wir stets eine für unsere Mandanten vorteilhafte außergerichtliche Einigung an. Sollte eine solche Einigung nicht zustande kommen, bin ich als Rechtsanwalt für Architektenrecht an sämtlichen Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und vertrete Sie somit gerne über Düsseldorf hinaus in dem gesamten Bundesgebiet.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Ihr,
Oliver Huyskens