Mandanten
Unsere Leistung richtet sich an Mandanten, die privat oder geschäftlich Fragestellungen zu Themen rund ums Bauen und Wohnen haben.
Entsprechend beraten und vertreten wir die Interessen von Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und Vermietern genauso wie wir die Interessen von Bauherren, Käufern oder Mietern vertreten.
Die Fragestellungen und die juristische Vorgehensweise wird individuell und für den Einzelfall ausgearbeitet.
Bauträger und Bauherren
Bauträger und Handwerker leiden häufig unter zu hohem Anspruchsdenken der Vertragspartner, unter einer zunehmend schlechter werdenden Zahlungsmoral oder darunter, dass eigene Subunternehmer schlechte Arbeit leisten. Unsere Kanzlei vertritt ihre Mandanten in ihren Interessen und berät bereits bei der Vertragsgestaltung. Denn der Vertrag ist die Basis für eine spätere schnelle außergerichtliche Einigung und die Basis für die Geltendmachung der meisten Ansprüche. Wir vertreten Bauherren und Handwerker bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von gerechtfertigten Werklohnansprüchen.
Bauherren haben seit einigen Jahre stark zunehmend während der Bauphase oder nach Fertigstellung Probleme mit erheblichen Mängeln an dem Gebäude.
Wir unterstützen Sie dabei, die Mängel beheben zu lassen oder ggf. einen Schadenersatz außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
Manchmal ist es jedoch schon ausreichend, die Verträge im Vorfeld zu prüfen, um späteren Ärger mit den Geschäftspartnern zu vermeiden oder Anträge bei Behörden schneller durchzusetzen.
Käufer und Verkäufer von Immobilien
Mit der eigenen Immobilie wird häufig ein Lebenstraum erfüllt. Zum einen, um der Familie ein Heim zu geben und zum anderen, um den Vermögensaufbau für die Altersvorsorge zu sichern. Als Investitionsprojekte sind Immobilien vor allem für den gewerblichen Anleger nach wie vor von großer Bedeutung.
Für Käufer und Verkäufer von Immobilien stellt sich oft die Frage der Problemlösung bei Mängeln an der Immobilie oder der Rückabwicklung von notariellen Kaufverträgen.
Architekten
Für Architekten stellt sich sehr häufig die Frage nach der erolgreichen und rechtmäßigen Durchsetzung von Vergütungsansprüchen nach der komplex geregelten HOAI oder im Rahmen von Pauschalvergütungsvereinbarungen die auch nicht ohne weiteres rechtmäßig sind.
Ebenfalls stellen sich Fragen im Rahmen der Architektenhaftung.
Mieter und Vermieter
Rechtsanwalt Huyskens ist selbst Mieter und Vermieter von Wohnungen in Düsseldorf, so dass er in seine Beratung nicht nur praktische, sondern auch persönliche Erfahrung bei der Gestaltung des Zusammenlebens einbringen kann. Mandanten der Kanzlei Huyskens haben den Vorteil, dass ihre Interessen schneller verstanden und damit auch schneller vertreten werden.
Vor allem für Vermieter stellen sich Fragestellungen, wie dem Vorgehen bei nicht bezahlten Mietzinsen, und Kündigungsmöglichkeiten bei erheblichen Vertragsverstößen oder wegen Eigenbedarfs.
Häufiges Thema für Mieter dagegen sind Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Mängel in der Wohnung und andere Aspekte, die das Wohnen mit sich bringt.