
Rechtsgebiete – Übersicht
Wir haben uns auf die Rechtsgebiete spezialisiert, die sich mit dem Bauen und Wohnen beschäftigen.
Baurecht
Privates Baurecht
betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen den mit der Planung und Durchführung eines Bauwerkes Beteiligten und dem Bauherren des Gebäudes…
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Öffentliches Baurecht
umfasst das öffentliche Planungsrecht (Bauleitplanung), das Bodenordnungsrecht (z.B. Fragen rund um die Erschließung oder Baunutzung) und das Bauordnungsrecht, das heißt unter welchen Voraussetzungen gebaut oder umgebaut werden darf und wann man eine entsprechende Baugenehmigung beantragen muss.
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Immobilienrecht
Immobilienrecht umfasst in erster Linie den Kauf und Verkauf einer Immobilie und die Überprüfung und Gestaltung von notariellen Kauf- und Bauträgerverträgen.
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Architektenrecht
Das Architektenrecht befasst sich vorrangig mit den sehr komplex geregelten Vergütungsansprüchen des Architekten nach der HOAI oder im Rahmen von Pauschalvergütungsvereinbarungen.
Ebenfalls befaßt sich dieses Rechtsgebiet mit der Haftung des Architekten für etwaige Fehler seines geistigen Werkes.
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Wohneigentumsrecht
Fragen im Wohnungseigentumsrecht befassen sich mit Entscheidungen und Beschlüssen bei Eigentümerversammlungen, also bei Versammlungen, bei denen Eigentümer selbst bewohnter oder vermieteter Wohnungen bspw. Entscheidungen über Investitionen oder die Hausordnung treffen.
Die Gegenstands- und Streitwerte sind beim Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) nicht so deutlich beschränkt wie im Mietrecht. Es ist daher zu empfehlen, sich früh, z.B. beim Wohnungskauf beraten zu lassen, um spätere hohe Anwaltskosten so weit es geht zu vermeiden.
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Mietrecht
Das Mietrecht betrifft das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern. Gewichtige Themen sind oft Mieterhöhungen, Räumungsrechtsstreitigkeiten und die Abrechnung der Nebenkosten sowie besonders Mängel an der Mietsache und die Durchsetzung oder Abwehr von Mietminderungsansprüchen.
Auch die Geltendmachung von Schadensersatz spielt eine zunehmende Rolle.
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