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Kurfürstenstr. 33 | 40211 Düsseldorf

Wohneigentumsrecht

Ihre Kanzlei für Wohneigentumsrecht in Düsseldorf

Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht vertrete ich mit meiner Kanzlei in Düsseldorf alle Privatpersonen, Hausverwaltungen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, die juristische Probleme haben, welche die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, der Mieter sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen.

Mit der Rechtsberatung im Bereich Wohnungseigentum, Sondereigentum, Teileigentum und Eigentümergemeinschaft habe ich mit meiner Anwaltskanzlei in Düsseldorf einen Schwerpunkt auf das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG, kurz: WEG) gesetzt. Eigentümer und Hausverwaltungen werden von mir bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche kompetent unterstützt.

Zudem bin ich Ihr Rechtsanwalt in den angrenzenden Rechtsgebieten des Baurechts, Architektenrecht und Mietrechts – und decke durch meine langjährige Erfahrung somit das gesamte Spektrum der Rechtsberatung im Bereich Wohnungseigentum, Bau und Immobilien ab.

Rechtsberatung zum WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

Es werden mir als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht häufig Fragen zur Begründung und Verwaltung des Wohnungseigentums gestellt, sowie zu den Rechtsverhältnissen der Eigentümer untereinander. Zu meinen Mandanten in diesem Rechtsgebiet zählen deshalb nicht nur Wohnungseigentümer und Mieter, sondern auch Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften. Letztere setzen den Wunsch nach einer anwaltlichen Rechtsberatung meist durch einen gemeinsam gefassten Beschluss in der Eigentümerversammlung um. In meiner Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht in Düsseldorf berate und vertrete ich Sie in allen Fällen, die das Wohnungseigentumsgesetz betreffen.

Anwaltliche Beratung der Wohnungseigentümer und Hausverwalter

Obwohl der einzelne Wohnungseigentümer mit seinem Sondereigentum grundsätzlich „machen kann was er will“, sehen wir immer wieder Rechtsstreitigkeiten, z.B. bei der Vermietung, dem Umbau, der Sanierung oder dem Verkauf dieses Eigentums. Ob selbst genutzt oder vermietet, der Schwerpunkt auf Wohnungseigentumsrecht ist von der fachlich kompetenten Beratung im Mietrecht und im Baurecht kaum zu trennen, und somit finden Sie selbstverständlich eine Beratung auch auf diesen Gebieten in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf vor.

Besonders häufig findet dieses Recht am Eigentum seine Grenzen dort, wo die Rechte der Miteigentümer berührt werden. In meiner Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht in Düsseldorf finden sich deshalb Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und die Anfechtung dieser Beschlüsse regelmäßig als Rechtsstreit wieder. Die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft haben rechtsverbindlichen Charakter für alle Parteien – vorausgesetzt es wurde sich an die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetztes (WoEigG) gehalten. Strittige Fragen und gerichtliche Auseinandersetzungen finden deshalb meist da statt, wo Beschlüsse der Eigentümerversammlung von einzelnen Parteien angefochten werden, oder die Eigentümergemeinschaft, bzw. die Hausverwaltung, Beschlüsse gegenüber dem einzelnen Mieter oder Eigentümer durchsetzen möchte.

Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fällen, in denen die rechtliche Gültigkeit von Beschlüssen überprüft, durchgesetzt oder angefochten werden soll. Darüber hinaus bin ich wohl vertraut mit allen rechtlichen Fragen zu den Themen:

Aber auch bei der Klärung von Zuständigkeiten, z.B. vom Verwaltungsbeirat, den Grundbuchvorschriften, oder der Hilfestellung zu den Themen Wirtschaftsplan und Rechnungslegung und den daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen stehe ich Ihnen mit meiner Düsseldorfer Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht zur Seite. Ich biete Ihnen als Rechtsbeistand meine profunde Erfahrung und einen kompetenten rechtlichen und persönlichen Beistand an.

Wohnungseigentumsrecht – bundesweite Vertretung durch unsere Kanzlei

Wir übernehmen die Rechtsberatung in dem speziellen Bereich Wohnungseigentumsrecht ebenso, wie die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Dabei streben wir stets auch eine außergerichtliche Einigung an – falls diese für Sie als unseren Mandanten von Vorteil ist. Ein langwieriger Rechtsstreit belastet das Verhältnis von Eigentümern untereinander oder von Eigentümer und Mieter in besonderer Weise. Die Kosten eines solchen Rechtsstreits lassen sich häufig vermeiden. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, bin ich als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und vertrete Sie deshalb mit meiner Kanzlei auch über Düsseldorf hinaus im gesamten Bundesgebiet.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin !

Ihr,
Oliver Huyskens