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Kurfürstenstr. 33 | 40211 Düsseldorf

22. Dezember 2011

Ihre Kanzlei für Baurecht und Immobilienrecht in Düsseldorf wünscht frohe Weihnachten

Ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Liebe Mandanten, liebe Geschäftspartner,

an dieser Stelle wünschen meine Kanzlei und ich Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2012 – Gesundheit, Glück und Erfolg! Darüber hinaus möchten wir Ihnen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Kanzlei danken, sowie für die gute Zusammenarbeit.

Kleiner Jahresrückblick

Bei der Gründung meiner Kanzlei für Baurecht und Immobilienrecht bedeutete ein Schwerpunkt auf den Gebieten Baurecht, Immobilien-, Miet-, und Wohnungseigentumsrecht auch eine Beschäftigung mit meinen Lieblingsgebieten – und dies ist bis heute so geblieben.

So wurde auch in diesem Jahr so manche Schlacht erfolgreich geschlagen und so manche außergerichtliche Vereinbarung hat einen zermürbenden Streit verhindern können. Als neutrale Instanz profitieren wir natürlich von den Erfahrungen aus unterschiedlichen juristischen Blickwinkeln, da wir z.B. sowohl Bauherrn, als auch Bauträger, bzw. Architekten vertreten. Mit dieser Kompetenz in der anwaltlichen Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich im nächsten Jahr wieder zur Verfügung.

In Teilen konnte sich die Baubranche dieses Jahr weiter erholen, und eine stärkere Konjunktur bringt zwangsläufig auch mehr Anfragen an unsere Kanzlei für Baurecht mit sich. Änderungen in der Gesetzgebung im Rechtsgebiet Baurecht z.B. bei der Bauordnung oder beim Nachbarrechtsgesetz, sowie aktuelle Urteile brachten wiederum Rechtssicherheit für den ein oder anderen Mandanten. Besonders im Bereich gewerbliche Mandate konnten wir dabei einen Zuwachs erleben – wir freuen uns deshalb, dass wir unser Team mit einer angestellten Rechtsanwältin verstärken konnten, die Ihren Schwerpunkt ebenfalls auf die Gebiete Baurecht und Immobilienrecht legt und welche auch dazu beiträgt, dass eine durchgängige, sachkompetente Erreichbarkeit unserer Kanzlei, neben unserem geschätzten Sekretariat, gewährleistet ist, falls ich vor Gericht verhandele oder in Terminen bin.

Ihre Kanzlei für Baurecht – Vertretung bis zum BGH

So erstrebenswert eine gütliche Einigung zwischen den Parteien besonders zur Weihnachtszeit auch ist – die Verhinderung eines Rechtsstreits ist nicht immer notwendig und zweckmäßig. Bleibt die Gegenpartei uneinsichtig, vertritt unsere Kanzlei für Baurecht und Immobilienrecht Ihre Interessen deshalb auch mit allem Nachdruck vor Gericht.

Doch für ein paar Tage tauschen wir nun die harten Bandagen in den Verhandlungen gegen eine besinnliche Zeit im Kreis unserer Liebsten. Wir wünschen Ihnen eine erholsame Zeit, dass Ihre Wünsche im Jahr 2012 in Erfüllung gehen, dass Sie gesund bleiben und Ihre gesteckten Ziele erreichen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Kanzlei für Baurecht und Immobilienrecht dabei.

Wie gewohnt sind wir auch „zwischen den Tagen“ weiterhin für Sie erreichbar.

Weihnachtliche Grüße

Ihr Oliver Huyskens