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19. November 2014

Rechtsanwalt für Immobilienrecht einschalten – das lohnt sich beim Immobilienkauf

Kaufvertrag: Der Schutz vor nachteiligen Klauseln

Wer sich bei einer Kaufsumme für eine Immobilie, die normalerweise die € 200.000,- übersteigt, scheut, einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht um Rat und Tat zu bitten, der sollte sich die Relation dieser „Rückversicherung“ näher betrachten. Der Anwalt für Immobilienrecht ist ein Spezialist, der Immobilienverträge genau unter die Lupe nimmt. Was bedeuten da ca. weniger als 0,3% der Bausumme für eine eventuelle Schadensvermeidung, die sechsstellig bleiben kann?

Gegenüber der landläufigen Meinung: „Der Notar wird es schon richten“, ist der Rechtsanwalt für Bau- und Immobilienrecht darauf geschult, den Kaufvertrag besonders bzgl. nachteiliger Klauseln zu begutachten. Eventuelle Vertragsänderungen oder Nachverhandlungen mit dem Bauträger oder den jeweiligen Gewerken sind dabei schon inklusive.

Wahlrecht des Notars

Der Käufer hat zum Beispiel das Recht sich einen Notar auszusuchen. Das gilt auch bei Bauträgerverträgen, die gerne einen so genannten „Hausnotar“ empfehlen/stellen. Das Vertragswerk sollte aber, besonders bei Bauträgerverträgen, von einer unabhängigen Instanz geprüft werden, die Sie beauftragt haben. Ob zum Beispiel Gewährleistungsrechte in dem Immobilienkaufvertrag eingeschränkt werden, oder ob zum Beispiel eine Löschung des Grundbuchrechts ansteht, sind Fragen, die bei dem Kauf einer Immobilie anstehen können.

Ein Notar hat, zumindest im letzteren Fall, laut Gesetz, sein amtliches Siegel zu geben. Im Fall der Gewährleistungsrechte, oder den Möglichkeiten des Bauträgers, von der ursprünglich vereinbarten Ausführung abzuweichen, im Fall von Fragen, welche die Verjährung von Ansprüchen betreffen, oder bei dem Fertigstellungstermin bei in der Planung befindlichen Wohnobjekten, ist aber der Rechtsanwalt für Immobilienrecht der bessere, weil kompetentere Ansprechpartner.

Eigentumsumschreibung muss sichergestellt sein

Ab wann gehört die Immobilie mir? Bevor man den Kaufpreis, der meist sechsstellig ist, „hinblättert“, will der neue Eigentümer natürlich sicher gestellt wissen, dass das Objekt dann ihm gehört. Möchte man mit der Immobilie einen Ertrag erzielen, dann sollten diese Erträge auch vertraglich sichergestellt sein. Möchte man die Immobilie selbst bewohnen, dann ist die Eigentumsumschreibung im Grundbuch abzuwarten. Dazu hat sich ein so genanntes „Notaranderkonto“ bewährt, welches die Zahlung erst vornimmt, wenn die Umschreibung des Besitzes rechtskräftig ist, oder, ebenfalls häufige Praxis: die Zahlung des Käufers erfolgt, nachdem eine Auflassungsvormerkung eingetragen und die Löschung der nicht übernommenen Belastungen sichergestellt ist.

Der Anwalt für Immobilienrecht schützt auch vor Betrug

Nicht zuletzt gibt es wenige, aber doch regelmäßig wiederkehrende, schwarze Schafe in der „Immobilienlandschaft“. Dass kein Verlust von Teilen oder gar der ganzen Investition möglich ist, ungeachtet dessen, ob die Immobilie selbst genutzt, oder als Anlage gedacht ist, dafür steht die Expertise des Anwalts für Immobilienrecht.

Eine Vertragsprüfung ist deshalb ein sinnvoller Weg, der über die formellen Abwicklungen beim Notar hinaus, für Rechtssicherheit bei der Gestaltung des Immobilienkaufvertrags und seinen Bestimmungen zur Ausführung, Abwicklung und Gewährleistung garantiert.

Sprechen Sie uns gerne an, wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen. Als Anwälte in den Bereichen: Immobilienrecht, Baurecht, Architektenrecht oder Wohnungseigentumsrecht.